ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

BAYSIDE GmbH – REISEBEDINGUNGEN & ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG

(Stand: September 2025)


§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung durch die BAYSIDE GmbH (nachfolgend „Hotel“ oder „BAYSIDE“ genannt) sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.

  2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Verweigert das Hotel diese Zustimmung, ist der Kunde entgegen § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.

  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.


§ 2 Vertragsschluss, Vertragspartner, Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden (Buchungsbestätigung) durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.

  2. Vertragspartner sind der Kunde und das Hotel. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet dieser dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung vorliegt.

  3. Bei Buchungen über die Website ist grundsätzlich eine gültige Kreditkarte vom Kunden als Sicherheit zu hinterlegen. Das Hotel kann auch bei anderweitigen Buchungen eine Kreditkarte oder andere Sicherheit verlangen.

  4. Ansprüche des Kunden gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist nach § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verkürzung gilt nicht für Ansprüche aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen.


§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

  2. Einschränkungen von Teilleistungen aufgrund behördlicher Anordnungen, Wartungsarbeiten oder Umbauten (z. B. Schließung von Pool, Sauna oder Restaurants) berechtigen nicht zu einer Preisreduzierung.

  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Öffentliche Abgaben (z. B. Kurtaxe) sind nicht enthalten und werden gesondert berechnet.

  4. Die Minibar ist pro erwachsener Person mit folgenden alkoholfreien Getränken ausgestattet: 1 x Mineralwasser (0,25 l), 1 x stilles Wasser (0,25 l), 1 x Coca Cola (0,2 l), 1 x Coca Cola Zero (0,2 l), 1 x Sprite (0,2 l) sowie 1 x Apfelsaft (0,2 l). Der Verzehr dieser Getränke ist im Übernachtungspreis enthalten. Die Minibar wird einmal täglich aufgefüllt. Kostenpflichtig sind lediglich alkoholhaltige Getränke, Snacks sowie zusätzliche Bestellungen, die über die voranstehende Menge an alkoholfreien Getränken hinausgehen.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  6. Das Hotel kann bei oder nach Vertragsschluss eine Vorauszahlung bis zu 100 % der vereinbarten Summe verlangen.

  7. Rechnungen des Hotels sind binnen 10 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

  8. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein. In den Preisen sind öffentliche Abgaben wie z.B. Kurtaxen und ähnliches nicht enthalten. Diese Abgaben hat der Kunde zusätzlich zu bezahlen. Die jeweiligen Beträge werden dem Kunden in seiner Rechnung vor Ort gesondert ausgewiesen in Rechnung gestellt. Erhöhungen der Mehrwertsteuer oder sonstiger Abgaben (z.B. Kurtaxe) gehen zu Lasten des Kunden.
  9. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allg. für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
  10. Reservierungsbestätigungen werden elektronisch erstellt, hierbei sind Fehler hinsichtlich der Preise unwahrscheinlich aber nicht ausgeschlossen. Der korrekte Preis ist der zum Zeitpunkt der Reservierung gültigen Preisliste zu entnehmen. Für den Fall einer fehlerhaften Berechnung wird das Hotel bei Bemerken eines Fehlers eine korrigierte, dem Preis nach korrekte Bestätigung übermitteln. Der Kunde erhält im Gegenzug ein ab Zugang einwöchiges kostenfreies Sonderkündigungsrecht seiner Reservierung.
  11. Das Hotel erhebt eine Servicegebühr in Höhe von 2% des getätigten Umsatzes für den Fall, dass der Gast die von ihm wahrgenommenen bzw. gebuchten Leistungen mit einer Kreditkarte (z.B. AMEX, Diners Card, etc. – nicht Visa oder Mastercard) bezahlt. Diese Gebühr entfällt bei Barzahlung, Überweisung vor Antritt der Reise bzw. Zahlung mit einer EC-Karte.
  12. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
  13. Leistungen innerhalb gebuchter Arrangements können von Gästen weder getauscht noch gewandelt werden. Auch eine geldwerte Erstattung gebuchter und vom Hotel durchführbarer Leistungen ist ausgeschlossen. Der Gast hat keinen Anspruch auf Erfüllung seiner Wunschtermine (z.B. bei Wellnessleistungen). Sollte es dem Hotel aufgrund von z.B. der Erkrankung von Mitarbeitern nicht möglich sein, Leistungen eines Arrangements zu erbringen, so steht es dem Gast frei, den geldwerten Gegenwert ersattet zu verlangen oder eine angebotene alternative Leistung in Anspruch zu nehmen.
  14. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen des Hotels aufrechnen.


§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung/ Reduzierung / Stornierung / Nichtanreise)

  1. Buchungen des Kunden sind verbindlich. Ein Rücktritt bedarf der Schriftform und der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

  2. Bei nicht stornierbaren Raten sowie Aktionsraten (Specials) besteht kein Anspruch auf Rücktritt oder Umbuchung. Bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise bleibt der volle Preis geschuldet (§ 537 BGB), wobei etwaige ersparte Aufwendungen bereits in der Preisgestaltung dieser Rate berücksichtigt sind. Diese Bedingungen werden dem Gast im Buchungsprozess klar angezeigt und durch Abschluss der Buchung ausdrücklich akzeptiert.

  3. Bei Flexraten kann bis 7 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden. Ab 6 Tage vor Anreise werden 80 % des Reisepreises, bei Nichtanreise 100 % berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

  4. Das Hotel darf fällige Stornierungsgebühren mit geleisteten Anzahlungen oder Kreditkartensicherheiten verrechnen.

  5. Eine Weiterveräußerung oder öffentliche Bewerbung (z. B. auf eBay, Social Media) von Buchungen ist unzulässig. Bei Verstoß kann das Hotel eine pauschale Gebühr von 30 % des Reisepreises, mindestens jedoch 500 €, verlangen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.


§ 5 Rücktritt des Hotels

  1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet, kann das Hotel vom Vertrag zurücktreten.

  3. Das Hotel ist ferner berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich zurückzutreten, insbesondere wenn:

    • höhere Gewalt oder andere, nicht vom Hotel zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen;

    • Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben gebucht wurden;

    • die Inanspruchnahme der Leistungen den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels gefährdet.

  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entstehen dem Kunden keine Schadensersatzansprüche.


§ 6 Zimmerbereitstellung, Übergabe/Rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

  2. Gebuchte Zimmer stehen ab 15 Uhr am Anreisetag zur Verfügung und sind bis spätestens 11 Uhr am Abreisetag zu räumen. Bei verspäteter Räumung kann das Hotel bis 15 Uhr 50 %, ab 15 Uhr 100 % des Logispreises berechnen.

  3. Der Kunde haftet für Schäden, die durch ihn oder ihm zurechenbare Dritte verursacht werden.

  4. Nicht angemeldete Hunde werden mit dem gültigen Katalogpreis zuzüglich einer pauschalen Sonderreinigungsgebühr von 300 € berechnet. Dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

  5. Das Rauchen von Tabak, E-Zigaretten und sonstigen Rauchwaren ist in sämtlichen Innenräumen des Hotels streng untersagt. Das gilt insbesondere für Gästezimmer, Flure, öffentliche Bereiche und alle geschlossenen Räume. Das Rauchen ist ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Balkonen und Terrassen erlaubt. Die bereitgestellten Aschenbecher sind zu verwenden. Bei einem Verstoß wird eine pauschale Vertragsstrafe von 250 € fällig. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Vertragsstrafe lässt die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche (z. B. für Sonderreinigung oder Mietausfall) unberührt.


§ 7 Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine vertraglichen Verpflichtungen.

  2.  Das Hotel haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Für sonstige Schäden haftet das Hotel nur, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

    Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Hotel – außer im Fall der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

    Soweit Störungen der Leistungserbringung auf Umständen beruhen, die außerhalb des Einflussbereichs des Hotels liegen (z.B. Ausfall externer technischer Systeme oder Dienstleister), haftet das Hotel nur im Rahmen der vorstehenden Regelungen.

  3. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel gemäß §§ 701 ff. BGB. Haftungsobergrenzen: bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500 €; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis 800 €, sofern sie im Safe verwahrt wurden. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).

  4. Weckaufträge werden vom BAYSIDE mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes, sind ausgeschlossen.
  5. Eine Haftung für auf dem Hotelgrundstück abgestellte Fahrzeuge besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  6. Zurückgelassene Gegenstände werden auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Eine Aufbewahrung erfolgt bis zu 12 Monate.


§ 8 Haftung des Gastes

  1. Sämtliche Hotelzimmer und deren Einrichtingsgegenstände werden vor und nach Anreise des Gastes durch Mitarbeiter des Hotels auf Beschädigungen untersucht und festgestellte Schäden vor Anreise des neuen Gastes beseitigt.

  2. Sollte der Gast bei Anreise widererwartend eine Beschädigung feststellen, so ist der Gast verpflichtet, diese umgehend an der Rezeption zu melden.

  3. Unterlässt der Gast eine solche Meldung und wird bei seiner Abreise eine Beschädigung festgestellt, so haftet der Gast für Schäden (Gebäude und darin befindliche Einrichtungsgegenstände), die er beabsichtigt oder unbeabsichtigt herbeigeführt hat, in vollem Umfang.


§ 9 BAYSIDE Gutscheine

  1. Gutscheine sind 3 Jahre ab Ende des Ausstellungsjahres gültig.

  2. Eine Einlösung ist nur vor Ort und nicht in den Online-Shops möglich.
  3. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

  4. Eine Verlängerung abgelaufener Gutscheine ist nicht möglich.

  5. Wertgutscheine können teileingelöst werden; Restbeträge werden in einem neuen Gutschein gutgeschrieben dessen Gültigkeitsdauer dem ursprünglichen Gutschein entspricht.

  6. Gutscheine, die für Veranstaltungen (z.B. Adventsbrunch, Silvester, etc.) im ROOF oder JUNGLE gekauft werden, sind ausschließlich am Tag der gebuchten Veranstaltung (im Jahr der Ausstellung) einlösbar. Für den Fall einer Stornierung wird versucht, den reservierten Tisch weiterzuverkaufen. Gelingt dieses, so wird der Wert unter Abzug einer Pauschale i.H.v. 10 € pro gebuchter Person erstattet. Ein Namenswechsel ist jederzeit kostenfrei möglich.

  7. Gutscheine, die im Rahmen von Gewinnspielen (Preisausschreiben oder Ähnlichem) gewonnen wurden, sind ausschließlich durch den Gewinner einlösbar. Eine Übertragung und/oder Veräußerung ist nicht gestattet. Die Gültigkeitsdauer ist beschränkt auf die auf dem Gutschein ausgewiesene Dauer.
  8. Gutscheine dürfen nicht zur Buchung von Leistungen verwendet werden, die zeitlich nach Ablauf des Gutscheins liegen.


§ 10 Parken

  1. Mit Einfahrt in die Garage oder auf den Hotelparkplatz kommt ein Mietvertrag über einen Stellplatz zustande. Das Hotel übernimmt keine Verwahrung oder Bewachung.

  2. Mit der Annahme des Parkscheins und/oder mit Einfahren in die Parkgarage oder auf den Hotelparkplatz (im Folgenden „Parkbereich“) kommt zwischen          dem Hotel und dem Mieter ein Mietvertrag über die vom Mieter gewünschte Parkdauer gemäß diesen Einstellbedingungen zustande. Dabei sind weder die          Bewachung, noch Verwahrung Gegenstand dieses Vertrages. Das Hotel übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die vom Mieter                  eingebrachten Sachen.
  3. Die Buchung eines Garagen- oder Außenstellplatzes ist verbindlich. Die Stellplatzgebühr ist unabhängig von der tatsächlichen Nutzung in voller Höhe zu              entrichten. Eine kostenfreie Stornierung der Stellplatzbuchung ist bis 18:00 Uhr am Vortag der Anreise möglich. Danach wird die Gebühr auch im Falle der Nichtnutzung fällig.
  4. Der Mieter ist zur Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verpflichtet. Insbesondere sind dabei die im Parkbereich angebrachten besonderen              Verkehrsregeln und Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Anweisungen des Hotelpersonals, die der Sicherheit dienen oder das Hausrecht betreffen, sind stets      unverzüglich Folge zu leisten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der StVO entsprechend.
  5. Falsch abgestellte Fahrzeuge dürfen auf Kosten des Halters umgesetzt werden. Das Hotel ist ebenfalls berechtigt, das Fahrzeug des Mieters bei Gefahr im Verzug aus dem Parkbereich zu entfernen.

  6. Während des Ladevorgangs an E-Ladesäulen bis 30 Minuten nach Abschluss des Ladevorgangs entstehen Ihnen neben dem Preis pro kWh keine zusätzlichen Parkgebühren. Bei Überschreiten der Karenzzeit von 30 Min. werden Ihnen automatisch zusätliche Gebühren pro Minute Standzeit berechnet. Für an die Ladesäule angeschlossene Fahrzeuge ohne Ladevorgang erheben wir eine Parkgebühr in Höhe von € 10,00 pro angefangene Stunde.

  7. Fahrzeuge ohne Ladevorgang an E-Ladesäulen zahlen 10 € pro angefangene Stunde. Widerrechtlich parkende Fahrzeuge können kostenpflichtig abgeschleppt werden.


§ 11 Bestandskundenwerbung

Sofern der Kunde seine E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit einer Buchung angegeben hat, darf das Hotel diese gemäß § 7 Abs. 3 UWG zur Direktwerbung für eigene, ähnliche Angebote verwenden. Der Kunde kann der Nutzung jederzeit kostenlos widersprechen – etwa per E-Mail an info@bayside.de mit dem Betreff „Abmelden“.


§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.

  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

  3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  4. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.

  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Vorschriften.


📍 BAYSIDE GmbH
Strandallee 130a – 23683 Scharbeutz
Stand: September 2025

BAYSIDE GmbH
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN


1. GELTUNGSBEREICH

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise (mietweise) Überlassung von Konferenz-, Bankett-, Veranstaltungs- und sonstigen Räumen des BAYSIDE Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Hochzeiten, Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen, Präsentationen etc., sowie alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Bayside GmbH, künftig „BAYSIDE“.

Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen, Filmaufnahmen, die nicht ausschließlich für private Zwecke sind, sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Ankaufs-, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen sind untersagt und bedürfen einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei der Kunde im Falle der Verweigerung der Zustimmung entgegen § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht berechtigt ist, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.

Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.


2. VERTRAGSABSCHLUSS, PARTNER, HAFTUNG, VERJÄHRUNG

Die Angebote des BAYSIDE sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) des BAYSIDE zustande.

Ist der Kunde / Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet dieser zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem BAYSIDE eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.

Das BAYSIDE haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Veranstalters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das BAYSIDE die Pflichtverletzung zu vertreten hat, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des BAYSIDE beruhen.

Einer Pflichtverletzung des BAYSIDE steht die seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des BAYSIDE auftreten, wird das BAYSIDE bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Veranstalters bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Veranstalter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, das BAYSIDE rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines Schadens hinzuweisen.

Alle Ansprüche gegen das BAYSIDE verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen gilt nicht für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des BAYSIDE beruhen.

Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Vertragspartner nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem BAYSIDE Anzeige erstattet.

Soweit dem Vertragspartner ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Bewachung findet nicht statt, hierzu besteht auch keine Verpflichtung. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte (gilt auch für Fahrradträger, Fahrräder etc.) haftet das BAYSIDE nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des BAYSIDE. Der Schaden muss vor Verlassen des Grundstücks gegenüber der BAYSIDE GmbH geltend gemacht werden.

Weckaufträge werden vom BAYSIDE mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes, sind ausgeschlossen.

Nachrichten, Post und Warensendungen für den Vertragspartner und die Teilnehmer der Veranstaltung werden mit Sorgfalt behandelt. Das BAYSIDE übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes, sind ausgeschlossen. Das BAYSIDE ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.

Mit dem Vertragsabschluss stimmen der Kunde zu, dass seine Daten für den Versand von allgemeinen BAYSIDE Informationen genutzt werden können. Wir werden personenbezogene Daten nicht Dritten zur Verfügung stellen. Der Kunde kann den Erhalt der Informationen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft unter info@bayside.de

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

    1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

    2. Einschränkungen von Teilleistungen aufgrund behördlicher Anordnungen, Wartungsarbeiten oder Umbauten (z. B. Schließung von Pool, Sauna oder Restaurants) berechtigen nicht zu einer Preisreduzierung.

    3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Öffentliche Abgaben (z. B. Kurtaxe) sind nicht enthalten und werden gesondert berechnet.

    4. Die Minibar ist pro erwachsener Person mit folgenden alkoholfreien Getränken ausgestattet: 1 x Mineralwasser (0,25 l), 1 x stilles Wasser (0,25 l), 1 x Coca Cola (0,2 l), 1 x Coca Cola Zero (0,2 l), 1 x Sprite (0,2 l) sowie 1 x Apfelsaft (0,2 l). Der Verzehr dieser Getränke ist im Übernachtungspreis enthalten. Die Minibar wird einmal täglich aufgefüllt. Kostenpflichtig sind lediglich alkoholhaltige Getränke, Snacks sowie zusätzliche Bestellungen, die über die voranstehende Menge an alkoholfreien Getränken hinausgehen.
    5. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften. Darüber hinaus haftet der Vertragspartner für die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern bestellter Speisen und Getränke, deren Zimmern sowie sonstiger von den Veranstaltungsteilnehmern veranlasster Kosten als Gesamtschuldner. Dies gilt auch dann, wenn Gäste als „Selbstzahler“ eingebucht wurden.
    6. Das Hotel kann bei oder nach Vertragsschluss eine Vorauszahlung bis zu 100 % der vereinbarten Summe verlangen.

    7. Rechnungen des Hotels sind binnen 10 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

    8. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein. In den Preisen sind öffentliche Abgaben wie z.B. Kurtaxen und ähnliches nicht enthalten. Diese Abgaben hat der Kunde zusätzlich zu bezahlen. Die jeweiligen Beträge werden dem Kunden in seiner Rechnung vor Ort gesondert ausgewiesen in Rechnung gestellt. Erhöhungen der Mehrwertsteuer oder sonstiger Abgaben (z.B. Kurtaxe) gehen zu Lasten des Kunden.
    9. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allg. für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
    10. In sämtlichen Übernachtungen ist das Frühstücksbuffet mit einem kalkulatorischen Wert von brutto € 10,00 pro Person und Tag enthalten.
    11. Das BAYSIDE ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder ähnlichem zu verlangen.
    12. Sollten die vor der Veranstaltung fällige Teilzahlungen nicht geleistet werden, so ist das BAYSIDE berechtigt, die Leistung zu verweigern und den insoweit entstehenden Schaden ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
    13. Anzahlungen: Bis zu einem Gesamtbetrag (brutto) von EUR 2.500,00 muss eine Kreditkartennummer mit Gültigkeitsdatum als Garantie bei Vertragsabschluss angegeben werden. Das BAYSIDE ist berechtigt, die Gültigkeit der Kreditkarte zu prüfen und fällige Beträge zu reservieren. Bei Veranstaltungen ab EUR 2.500,00 sind 90% des vereinbarten bzw. zu erwartenden Umsatzes bis spätestens 90 Tage vor dem Veranstaltungstag auf unser angegebenes Konto gegen Anzahlungsrechnung zu überweisen (bei Unterschreitung von 90 Tagen spätestens 7 Tage nach Vertragsabschluss). Ausschlaggebend ist das Valutadatum der Überweisung.
    14. Sollte keine fristgerechte Vorauszahlung eingegangen sein, werden gebuchte Zimmer wieder in den freien Verkauf gegeben. Auf alle nicht weiterverkauften Zimmereinheiten erheben wir eine Stornierungsgebühr von 80%. Sollten angemeldete Gäste nicht anreisen, werden hierfür 100% der Kosten für die erste Nacht sowie 80% auf jede weitere Nacht berechnet.
    15. Bei Firmen mit Sitz im Ausland ist das BAYSIDE berechtigt, eine Vorauszahlung des Gesamtbetrages zu verlangen. Anzahlungen bei Hochzeitsveranstaltungen: Bei Hochzeiten sind 90% des vereinbarten bzw. des zu erwartenden Umsatzes bis spätestens 180 Tage (bei Unterschreitung von 180 Tagen spätestens 7 Tage nach Vertragsabschluss) vor Veranstaltungstag auf unser angegebenes Konto gegen Anzahlungsrechnung, zu überweisen. Ausschlaggebend ist das Valutadatum der Überweisung. Quittierung – Bei Einzelverbrauchsabrechnung ist der Veranstalter angehalten, die abgeschlossene Rechnung durch seine Unterschrift zu bestätigen. Ohne Unterschrift dient dem BAYSIDE die nicht unterschriebene Rechnung als Rechnungsgrundlage ohne Widerspruchsrecht.
    16. Der Veranstalter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des BAYSIDE aufrechnen oder mindern. Die Tagungspauschalen sind an einen Mindestumsatz geknüpft. Bei Gruppengrößen bis 10 Personen wird die Differenz zum Mindestumsatz in Form einer zusätzlichen Raummiete berechnet.
    17. Reservierungsbestätigungen werden elektronisch erstellt, hierbei sind Fehler hinsichtlich der Preise unwahrscheinlich aber nicht ausgeschlossen. Der korrekte Preis ist der zum Zeitpunkt der Reservierung gültigen Preisliste zu entnehmen. Für den Fall einer fehlerhaften Berechnung wird das Hotel bei Bemerken eines Fehlers eine korrigierte, dem Preis nach korrekte Bestätigung übermitteln. Der Kunde erhält im Gegenzug ein ab Zugang einwöchiges kostenfreies Sonderkündigungsrecht seiner Reservierung.
    18. Das Hotel erhebt eine Servicegebühr in Höhe von 2% des getätigten Umsatzes für den Fall, dass der Gast die von ihm wahrgenommenen bzw. gebuchten Leistungen mit einer Kreditkarte (z.B. AMEX, Diners Card, etc. – nicht Visa oder Mastercard) bezahlt. Diese Gebühr entfällt bei Barzahlung, Überweisung vor Antritt der Reise bzw. Zahlung mit einer EC-Karte.
    19. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
    20. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen des Hotels aufrechnen.

4. ÄNDERUNG / TEILWEISE RÜCKGABE VON ZIMMERKAPAZITÄTEN IM RAHMEN DER VERANSTALTUNG

Das BAYSIDE gewährt dem Veranstalter die Möglichkeit, binnen der nachfolgenden Fristen, Teile des von ihm reservierten Kontingents zurückzugeben, ohne dass hierfür Schadenersatz oder Stornokosten berechnet werden:

  • Bis 42 Tage vor Anreise: max. 10 % des reservierten Kontingents, mindestens aber ein Zimmer

  • Bis 21 Tage vor Anreise: max. 5 % des reservierten Kontingents, mindestens aber ein Zimmer

  • Bis 7 Tage vor Anreise: max. ein Zimmer

Der Veranstalter kann nur einmal pro Reservierung von der Rückgabemöglichkeit Gebrauch machen. Sofern der Veranstalter ein höheres Kontingent als das zum oben genannten Zeitpunkt zurückgibt, ist das BAYSIDE berechtigt, die über den genannten Prozentsatz hinausgehend stornierten Zimmer mit 80 % des vereinbarten Preises in Rechnung zu stellen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens nachgelassen.


5. AN- UND ABREISE

  1. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das BAYSIDE hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.

  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Er hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, es sei denn, er hat dies mit dem BAYSIDE schriftlich vereinbart.

  3. Gebuchte Zimmer sind vom Vertragspartner oder den entsprechenden Veranstaltungsteilnehmern bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Anreise vereinbart wurde, hat das BAYSIDE das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem BAYSIDE steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

  4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem BAYSIDE spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das BAYSIDE über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 15:00 Uhr 50 % des Zimmerpreises in Rechnung stellen, ab 15:00 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, dem BAYSIDE nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


6. ABBESTELLUNG / STORNIERUNGEN ODER NICHTINANSPRUCHNAHME VON ZIMMERKAPAZITÄTEN

Für die vollständige Abbestellung/Stornierung eines Kontingents gelten folgende Rücktrittspauschalen:

  • Bis 90 Tage vor Anreise: kostenfrei

  • Bis 42 Tage vor Anreise: 50 % des Vertragswertes

  • Unter 42 Tagen vor Anreise: 80 % des Vertragswertes

Von den voranstehenden Regelungen ausgenommen sind Zimmer, die mit Sonderpreisen versehen wurden, die bereits einen Rabatt ≥ 20 % auf die Standardpreisliste erfahren haben. Diese Zimmer werden mit 100 % abgerechnet.

Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Veranstalter, der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem BAYSIDE vorbehalten.

Veranstaltungen und Tagungen als Exklusivvermietungen erhalten eine individuelle Stornierungs- und Reduzierungsvereinbarung in ihrem Vertrag, wobei in ihrer Höhe mindestens die voranstehenden Rücktrittspauschalen gelten.


7. RÜCKTRITT DES VERANSTALTERS (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)

  1. Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen. Je nach Zeitpunkt der Kündigung verbleibt eine Entschädigungspflicht in unterschiedlichem Umfang.

  2. Reservierungen des beauftragenden Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung des beauftragenden Vertragspartners hat dieser folgenden Schadenersatz zu leisten:

  • Kein Schadenersatz, wenn die schriftliche Stornierung bis 90 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem BAYSIDE zugeht (Regelungen für Hochzeiten siehe § 7 – 3).

  • Schadenersatz i.H. von 50 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bis 42 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem BAYSIDE zugeht.

  • Schadenersatz i.H. von 80 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung 41 oder weniger Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem BAYSIDE zugeht.

Hierbei handelt es sich um pauschalisierten Schadensersatz. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Veranstalter, der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem BAYSIDE vorbehalten.

Ganzjährige Stornierungsbedingungen und außerordentliche Entschädigungspflichten für Hochzeiten:

  • Kein Schadenersatz, wenn die schriftliche Stornierung bis zu 180 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem BAYSIDE zugeht.

  • Schadenersatz i.H. von 50 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bis 120 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem BAYSIDE zugeht.

  • Schadenersatz i.H. von 80 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung 119 oder weniger Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem BAYSIDE zugeht.

Hierbei handelt es sich ebenfalls um pauschalisierten Schadensersatz. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Veranstalter, der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem BAYSIDE vorbehalten.


8. RÜCKTRITT DES BAYSIDE

Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Veranstalters innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das BAYSIDE in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Veranstalter nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Veranstalter auf Rückfrage des BAYSIDE auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht geleistet, ist das BAYSIDE ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist das BAYSIDE berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere, falls:

  • Höhere Gewalt oder andere vom BAYSIDE nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen

  • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden

  • Das BAYSIDE begründeten Grund zur Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des BAYSIDE gefährden kann

  • Ein Verstoß gegen Klausel 1.2. vorliegt

  • Der Vertragspartner über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt oder Zahlungen eingestellt hat

Bei berechtigtem Rücktritt des BAYSIDE entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz.


9. ÄNDERUNG DER TEILNEHMERZAHL / VERANSTALTUNGSZEIT / VERANSTALTUNGSORT

Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss dem BAYSIDE spätestens zehn Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; die Mitteilung bedarf der Schriftform und der schriftlichen Zustimmung des BAYSIDE.

  • Reduzierung der Teilnehmerzahl neun oder weniger Werktage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % des vereinbarten Entgelts auf sämtliche gebuchten Leistungen

  • Erhöhung der Teilnehmerzahl: tatsächliche Teilnehmerzahl wird berechnet

  • Abweichungen > 10 %: BAYSIDE kann Preise neu festsetzen

Das BAYSIDE behält sich Raumänderungen vor, soweit diese zumutbar sind.

  • Verschiebung von Anfangs- oder Schlusszeiten: BAYSIDE kann zusätzliche Leistungsbereitschaft berechnen

  • Veranstaltungen über 24:00 Uhr: Personalaufwand pro Servicekraft ab € 45,00 bis € 90,00 zzgl. MwSt.. Ferner kann das BAYISIDE aufgrund Einzelnachweises Fahrtkosten der Mitarbeiter weiterberechnen, wenn diese nach Betriebsschluss der öffentlichen Verkehrsmittel den Heimweg antreten müssen.


10. MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN

Der Veranstalter darf Speisen und Getränke grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem BAYSIDE. In diesen Fällen wird ein Betrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet (z. B. Korkgeld).


11. TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE / ABWICKLUNG VON VERANSTALTUNGEN / LAUTSTÄRKE

  1. Technische Einrichtungen Dritter werden im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Veranstalters beschafft. Veranstalter haftet für pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe.

  2. Eigene elektrische Anlagen dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung genutzt werden. Schäden gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit BAYSIDE diese nicht zu vertreten hat.

  3. Nutzung eigener Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen: Anschlussgebühr möglich.

  4. Störungen an technischen Einrichtungen: Zahlungen können nicht zurückbehalten werden.

  5. Eigenverantwortliche Abwicklung von Musikdarbietung / GEMA.

  6. Behördliche Genehmigungen auf Kosten des Veranstalters.

  7. Nutzung von Namen/Markenzeichen BAYSIDE nur nach Abstimmung.

  8. Terrassentüren ab 23:00 Uhr geschlossen halten. Lautstärke max. 85 dB, ggf. Reduzierung auf Anweisung des Personals.

12. VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN

Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im BAYSIDE. Das BAYSIDE übernimmt keine Haftung für Verlust, Untergang oder Beschädigung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

  • Ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Fälle, in denen die Verwahrung eine vertragstypische Pflicht darstellt.

  • Mitgebrachtes Dekorationsmaterial muss brandschutztechnischen Anforderungen entsprechen. Das BAYSIDE kann einen behördlichen Nachweis verlangen und gegebenenfalls Materialien auf Kosten des Veranstalters entfernen.

  • Mitgebrachte Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter dies, kann das BAYSIDE die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Veranstalters vornehmen. Für die Dauer des Verbleibs kann eine Nutzungsentschädigung berechnet werden.

  • Verpackungsmaterial, das im Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung anfällt, muss vom Veranstalter entsorgt werden. Unterlässt er dies, ist das BAYSIDE zur Entsorgung auf Kosten des Vertragspartners berechtigt.


13. HAFTUNG DES KUNDEN

  • Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer, Mitarbeiter, sonstige Dritte oder ihn selbst verursacht werden.

  • Das BAYSIDE kann die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

  • Hotelzimmer und Einrichtungsgegenstände werden vor und nach Anreise durch Mitarbeiter geprüft. Schäden bei Anreise sind umgehend an der Rezeption zu melden. Unterlässt der Gast dies, haftet der Veranstalter für alle festgestellten Schäden.

  • Nicht angemeldete Hunde werden mit dem gültigen Katalogpreis zuzüglich einer pauschalen Sonderreinigungsgebühr von 300 € berechnet. Dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

  • Das Rauchen von Tabak, E-Zigaretten und sonstigen Rauchwaren ist in sämtlichen Innenräumen des Hotels streng untersagt. Das gilt insbesondere für Gästezimmer, Flure, öffentliche Bereiche und alle geschlossenen Räume. Das Rauchen ist ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Balkonen und Terrassen erlaubt. Die bereitgestellten Aschenbecher sind zu verwenden. Bei einem Verstoß wird eine pauschale Vertragsstrafe von 250 € fällig. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Vertragsstrafe lässt die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche (z. B. für Sonderreinigung oder Mietausfall) unberührt.


14a. BAYSIDE PARKEN – PARKGARAGE UND HOTELPARKPLATZ HINTER SCHRANKENANLAGE

  1. Das BAYSIDE verfügt über eine zweigeschossige Garage sowie einige Außenstellplätze. Die Kosten entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Preisliste, dem Magazin oder der Homepage.

  2. Mit Annahme des Parkscheins bzw. Einfahren in den Parkbereich kommt ein Mietvertrag zustande. Bewachung oder Verwahrung sind nicht Bestandteil dieses Vertrages.

  3. Buchungen sind verbindlich, Stellplatzgebühr ist unabhängig von Nutzung fällig. Kostenfreie Stornierung bis 18:00 Uhr am Vortag der Anreise möglich. Danach wird die Gebühr auch bei Nichtnutzung fällig.

  4. Mieter hat Verkehrssorgfalt einzuhalten; Anweisungen des Personals sind unverzüglich zu befolgen.

  5. Fahrzeuge nur auf markierten Stellplätzen abstellen. Falsch abgestellte Fahrzeuge können auf Kosten des Mieters umgesetzt werden; Pauschale möglich.

  6. BAYSIDE darf Fahrzeuge bei Gefahr im Verzug entfernen.

  7. Empfehlung: Fahrzeug sorgfältig verschließen, keine Wertgegenstände zurücklassen.


14b. BAYSIDE PARKEN – E-LADESÄULEN VOR DEM BAYSIDE

  1. Während des Ladevorgangs bis 30 Minuten nach Abschluss fallen neben dem Preis pro kWh keine zusätzlichen Parkgebühren an. Überschreitung der Karenzzeit: automatische Zusatzgebühren pro Minute Standzeit.

  2. Fahrzeuge ohne Ladevorgang: Parkgebühr € 10,00 pro angefangene Stunde.

  3. Widerrechtlich parkende Fahrzeuge: pauschale Parkgebühr € 50,00 pro angefangene 5 Stunden oder kostenpflichtiges Abschleppen; Kosten zzgl. Abschleppgebühr.


15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  • Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen durch den Veranstalter sind unwirksam.

  • Erfüllungs- und Zahlungsort: Sitz des BAYSIDE.

  • Ausschließlicher Gerichtsstand (auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten) im kaufmännischen Verkehr: Sitz des BAYSIDE. Für Vertragspartner ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland gilt: Sitz des BAYSIDE.

  • Es gilt deutsches Recht. UN-Kaufrecht und Kollisionsrecht sind ausgeschlossen.

  • Sollte eine Bestimmung unwirksam oder nichtig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Scharbeutz, September 2025
BAYSIDE GmbH
Strandallee 130a

BAYSIDE HOTEL SCHARBEUTZ

BAYSIDE HOTEL SCHARBEUTZ OSTSEE