ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

BAYSIDE GmbH
REISEBEDINGUNGEN & ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG

  • 1 GELTUNGSBEREICH
  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung durch die Bayside GmbH, künftig „Hotel“ oder „BAYSIDE“, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
    2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei der Kunde im Falle der Verweigerung der Zustimmung entgegen § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht berechtigt ist, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.
    3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  • 2 VERTRAGSABSCHLUSS,- PARTNER; VERJÄHRUNG
  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden (Buchungsbestätigung) durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind der Kunde und das Hotel. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Bei Buchungen auf der Website ist grundsätzlich eine gültige Kreditkarte vom Kunden als Sicherheit zu hinterlegen. Das Hotel hat das Recht, auch bei anderweitigen Buchungen, eine gültige Kreditkarte vom Kunden als Sicherheit zu verlangen.
  4. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs.1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen gilt nicht für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
  • 3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten, und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Eine staatlich verordnete oder aufgrund von Wartungsarbeiten notwendige und vom Hotel nicht zu verantwortende Einschränkung von Teilleistungen (z.B. Schließung von Pool und/oder Sauna, etc.) sowie die Schließung eines der drei vorhandenen Restaurants aufgrund von Umbaumaßnahmen berechtigt nicht zur Reduzierung des vereinbarten Übernachtungspreises.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  3. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss, zu Beginn und während des Aufenthaltes, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen, vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder ähnlichem bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung des Kunden zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag/in der Buhungsbestätigung festgehalten.
  4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein. In den Preisen sind öffentliche Abgaben wie z.B. Kurtaxen und ähnliches nicht enthalten. Diese Abgaben hat der Kunde zusätzlich zu bezahlen. Die jeweiligen Beträge werden dem Kunden in seiner Rechnung vor Ort gesondert ausgewiesen in Rechnung gestellt. Erhöhungen der Mehrwertsteuer oder sonstiger Abgaben (z.B. Kurtaxe) gehen zu Lasten des Kunden. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allg. für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
  5. Aufgrund der MwSt. – Erhöhung bei Speisen von 7% auf 19% erhöhen sich ab dem 01.01.2024 der Übernachtungspreis pro Person und Tag um € 1,20. Darüber hinaus steigt der Arrangementpreis pro inkludierter Mahlzeit um € 6,00 pro Person. Beinhaltet Ihr Arrangement z.B. pro Person drei Restaurantbesuche, so ergibt sich ein zu entrichtender Mehrbetrag pro Person in Höhe von € 18,00 (3 x 6,00 €).
  6. Das Hotel erhebt eine Servicegebühr in Höhe von 2% des getätigten Umsatzes für den Fall, dass der Gast die von ihm wahrgenommenen bzw. gebuchten Leistungen mit einer Kreditkarte (z.B. AMEX, Diners Card, etc. – nicht Visa oder Mastercard) bezahlt. Diese Gebühr entfällt bei Barzahlung, Überweisung vor Antritt der Reise bzw. Zahlung mit einer EC-Karte.
  7. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
  8. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  9. Leistungen innerhalb gebuchter Arrangements können von Gästen weder getauscht noch gewandelt werden. Auch eine geldwerte Erstattung gebuchter und vom Hotel durchführbarer Leistungen ist ausgeschlossen. Der Gast hat keinen Anspruch auf Erfüllung seiner Wunschtermine (z.B. bei Wellnessleistungen).
    Sollte es dem Hotel aufgrund von z.B. der Erkrankung von Mitarbeitern nicht möglich sein, Leistungen eines Arrangements zu erbringen, so steht es dem Gast frei, den geldwerten Gegenwert ersattet zu verlangen oder eine angebotene alternative Leistung in Anspruch zu nehmen.
  10. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.
  • 4 RÜCKTRITT DES KUNDEN
    (z.B. Abbestellung, Reduzierung, Stornierung / Nichtinanspruchnahme der Leistung des Hotels)
  1. Buchungen des Kunden sind verbindlich
  2. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Schriftform und der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  3. Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen. Je nach Zeitpunkt der Kündigung verbleibt ggf. eine Entschädigungspflicht in unterschiedlichem Umfang. Reservierungen des beauftragenden Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich.
  4. Eine Weiterveräußerung gebuchter Reisen seitens des Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Generell untersagt ist das öffentliche Bewerben der Weiterveräußerung, dieses insbesondere im Internet (u.a. Ebay oder Social Media Plattformen wie Facebook, Instagram, Twitter, etc.). Bei Zuwiderhandlung erhebt das Hotel eine pauschale Gebühr in Höhe von 30% des Reisepreises, mindestens jedoch € 500,00. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem Hotel vorbehalten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.
  5. Stornierungsbedingungen:
    Bei den online wie auch in der Preisliste angegebenen Preisen handelt es sich um nicht stornierbare/nicht umbuchbare Raten. Im Falle einer Stornierung beträgt die Stornogebühr 100% des Reisepreises inkl. sämtlicher gebuchter Nebenleistungen (z.B. Tiefgarage). Gegen einen Aufpreis von 20% erhält der Gast eine sogenannte Flexrate, die eine kostenfreie Stornierung bis 7 Tage vor Anreise ermöglicht. Ab 6 Tage vor Anreise beträgt die Stornogebühr 80% des Reisepreises inkl. sämtlicher gebuchten Nebenkosten (z.B. Tiefgarage). Die Kosten der Nichtanreise ohne vorherige Stornierung betragen 100%. Dem Kunden bleibt nachgelassen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
    5a. Das BAYSIDE behält sich vor, die Stornierungsgebühren von der bereitgestellten Sicherheit (Anzahlung oder Kreditkartensicherheit) einzubehalten bzw. einzuziehen. Liegt diese nicht vor, erstellen wir eine Rechnung, die binnen 7 Tagen nach Zugang zur Zahlung fällig wird.
    5b. Das Rücktrittsrecht des Kunden bei der Flexrate erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt und das Hotel den Eingang bestätigt.
    5c. Buchungen im Rahmen der nicht stornierbaren/nicht umbuchbaren Rate sowie von Aktionsraten (Specials) sind nicht stornier- oder reduzierbar. Im Falle einer Stornierung fallen 100% des vereinbarten Reisepreises an, dieses gilt auch bei vorzeitiger Abreise. Dem Kunden bleibt nachgelassen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
    5d. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer auf die vom Kunden gem. voranstehender Ziffer 4.1. geschuldete Zahlung anzurechnen.
    5e. Dem Hotel steht es frei, bei der Flexrate die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden bleibt nachgelassen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
  • 5 RÜCKTRITT DES HOTELS
  1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gem. 3.3.verlangte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    – Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
    – das Hotel berechtigten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
    – ein Verstoß gegen 1.2. vorliegt. oder eine zwangsweise Schließung des Hotels erfolgt.Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  • 6 ZIMMERBEREITSTELLUNG,- ÜBERGABE & RÜCKGABE
  1. Der Kunde erwirbt kein Recht auf Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 15 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
  4. Der Kunde haftet dem Hotel für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen des Hotels erhalten, verursacht werden.
  5. Nicht angemeldete Hunde werden dem Kunden zum Katalogpreis, zuzüglich einer einmaligen Sonderreinigungsgebühr in Höhe von EUR 300,00 in Rechnung gestellt.
  • 7 HAFTUNG DES HOTELS
  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Für sonstige Schäden haftet das Hotel nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Weckaufträge werden vom BAYSIDE mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes, sind ausgeschlossen.
  3. Für eingebrachte Sachen bestehen Haftungsobergrenzen gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, d.h. zurzeit bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800, jedoch nur, sofern voranstehende Sachen im Zimmersafe eingeschlossen wurden. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
  4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Bewachung findet nicht statt. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte (gilt auch für Fahrradträger, Fahrräder, etc.) haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 1.2. bis 1.3. gelten entsprechend.
  5. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen nur 12 Monate auf und ist berechtigt, dafür eine angemessene Geldleistung zu verlangen. Danach werden sie Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
  • 8 HAFTUNG DES GASTES
    Sämtliche Hotelzimmer und deren Einrichtingsgegenstände werden vor und nach Anreise des Gastes durch Mitarbeiter des Hotels auf Beschädigungen untersucht und festgestellte Schäden vor Anreise des neuen Gastes beseitigt. Sollte der Gast bei Anreise widererwartend eine Beschädigung feststellen, so ist der Gast verpflichtet, diese umgehend an der Rezeption zu melden. Unterlässt der Gast eine solche Meldung und wird bei seiner Abreise eine Beschädigung festgestellt, so haftet der Gast für Schäden (Gebäude und darin befindliche Einrichtungsgegenstände), die er beabsichtigt oder unbeabsichtigt herbeigeführt hat, in vollem Umfang.
  •  9 BAYSIDE GUTSCHEINE
    1. BAYSIDE Gutscheine haben eine Gültigkeit von 3 Jahren ab Ende des Jahres der Ausstellung. Jedem Gutschein ist ein Bestellwert in EUR hinterlegt (Kaufpreis). Bei Preisänderungen der erworbenen Leistung kann es vor Ort zu einer Nachzahlung kommen. Für sämtliche Leistungen gilt der jeweils gültige Katalogpreis. Die BAYSIDE Gutscheine berechtigen nicht zur Barauszahlung der Leistungen oder Beträge.
    2. Eine Einlösung ist nur vor Ort und nicht in unseren Online-Shops möglich.
    3. Die Ausgabe der BAYSIDE Gutscheine erfolgt nur gegen Vorkasse.
    4. Eine Verlängerung abgelaufener Gutscheine und der Erwerb neuer Gutscheine mit Gutscheinen sind nicht möglich.
    5. Gutscheine, die für Veranstaltungen (z.B. Adventsbrunch, Silvester, etc.) im ROOF, JUNGLE oder COAST gekauft werden, sind ausschließlich am Tag der gebuchten Veranstaltung (im Jahr der Ausstellung) einlösbar. Für den Fall einer Stornierung wird versucht, den reservierten Tisch weiterzuverkaufen. Gelingt dieses, so wird der Wert unter Abzug einer Pauschale i.H.v. 10 € pro gebuchter Person erstattet. Ein Namenswechsel ist jederzeit kostenfrei möglich.
    6. Gutscheine, die im Rahmen von Gewinnspielen (Preisausschreiben oder Ähnlichem) gewonnen wurden, sind ausschließlich durch den Gewinner einlösbar. Eine Übertragung und/oder Veräußerung ist nicht gestattet. Die Gültigkeitsdauer ist beschränkt auf die auf dem Gutschein ausgewiesene Dauer.
    7. Gutscheine können nicht dafür genutzt werden, Leistungen zu bestellen, die zeitlich nach dem Ablaufdatum des Gutscheins einzuordnen sind. (Beispiel: Ein Gutschein läuft am 31.12.2023 ab, vor Ablauf des Gutscheins bestellt der Gutscheininhaber ein Zimmer für das Jahr 2024. Eine Verrechnung des Gutscheins ist hier nicht möglich.)
  • 10a BAYSIDE PARKEN in  Parkgarage und auf Hotelparkplatz hinter Schrankenanlage
    1. Das BAYSIDE verfügt über eine zweigeschossige Garage. Die Kosten für die Unterbringung Ihres Fahrzeugs entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Preisliste / des jeweils gültigen Magazins.
    2. Mit der Annahme des Parkscheins und/oder mit Einfahren in die Parkgarage oder auf den Hotelparkplatz (im Folgenden „Parkbereich“) kommt zwischen dem Hotel und dem Mieter ein Mietvertrag über die vom Mieter gewünschte Parkdauer gemäß diesen Einstellbedingungen zustande.
    Dabei sind weder die Bewachung, noch Verwahrung, Gegenstand dieses Vertrages. Das Hotel übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die vom Mieter eingebrachten Sachen.
    3. Der Mieter ist zur Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verpflichtet. Insbesondere sind dabei die im Parkbereich angebrachten besonderen Verkehrsregeln und Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Anweisungen des Hotelpersonals, die der Sicherheit dienen oder das Hausrecht betreffen, sind stets unverzüglich Folge zu leisten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der StVO entsprechend.
    4. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellplätze abgestellt werden. Das Hotel ist berechtigt, fehlerhaft abgestellte Fahrzeuge durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Mieters umzusetzen oder umsetzen zu lassen. Hierfür kann das Hotel eine Pauschale berechnen; der Mieter kann in diesem Fall nachweisen, dass die Kosten nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sind.
    5. Das Hotel ist ebenfalls berechtigt, das Fahrzeuig des Mieters bei Gefahr im Verzug aus dem Parkbereich zu entfernen.
    6. Jedem Mieter wird empfohlen, sein Fahrzeug nach Verlassen stets sorgfältig zu verschließen sowie keine Wertgegenstände zurückzulassen.
  • 10b BAYSIDE PARKEN an E-Ladesäulen vor dem BAYSIDE
    1. Während des Ladevorgangs bis 30 Minuten nach Abschluss des Ladevorgangs entstehen Ihnen neben dem Preis pro kWh keine zusätzlichen Parkgebühren. Bei Überschreiten der Karenzzeit von 30 Min. werden Ihnen automatisch zusätliche Gebühren pro Minute Standzeit berechnet.
    Für an die Ladesäule angeschlossene Fahrzeuge ohne Ladevorgang erheben wir eine Parkgebühr in Höhe von € 10,00 pro angefangene Stunde.
    2. Widerrechtlich parkende Fahrzeuge wie beispielsweise Fahrzeuge ohne Ladevorrichtung zahlen je nach Entscheidung des Hotels entweder eine pauschale Parkgebühr in Höhe von € 50,00 pro angefangene 5h Standzeit oder werden kostenpflichtig abgeschleppt. In diesem Fall entstehen Kosten in Höhe der Parkgebühr zzgl. der Gebühr des Abschleppunternehmers.

  • 11 BAYSIDE BESTANDSKUNDENWERBUNG
    Sofern der Kunde seine E-Mail-Adresse mitgeteilt hat, erklärt er sich mit seiner Aufnahme in den Mailverteiler des Hotels einverstanden. Der Kunde kann der Nutzung jederzeit kostenlos widersprechen. Senden Sie uns in diesem Fall eine E-Mail mit dem Betreff „Abmelden“ an info@bayside.de.
  • 12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
  2. Erfüllung- und Zahlungsort ist der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand (auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten) ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sofern einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sind oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.Scharbeutz, Dezember 2023
    BAYSIDE  GmbH
    Strandallee 130a
    23683 Scharbeutz

BAYSIDE GmbH
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN

  • 1 GELTUNGSBEREICH
  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise (mietweise) Überlassung von Konferenz-, Bankett-, Veranstaltungs- und sonstigen Räumen des BAYSIDE Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Hochzeiten, Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen, Präsentationen etc., sowie alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Bayside GmbH, künftig „BAYSIDE“.
  2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen, Filmaufnahmen, die nicht ausschließlich für private Zwecke sind, sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei der Kunde im Falle der Verweigerung der Zustimmung entgegen § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht berechtigt ist, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.
  3. Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  • 2 VERTRAGSABSCHLUSS,- PARTNER; HAFTUNG, VERJÄHRUNG
  1. Die Angebote des BAYSIDE sind stets freibleibend.
  2. Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) des BAYSIDE zustande.
  3. Ist der Kunde / Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet dieser zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem BAYSIDE eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.
  4. Das BAYSIDE haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Veranstalters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das BAYSIDE die Pflichtverletzung zu vertreten hat, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des BAYSIDE beruhen. Einer Pflichtverletzung des BAYSIDE steht die seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des BAYSIDE auftreten, wird das BAYSIDE bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Veranstalters bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Veranstalter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, das BAYSIDE rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines Schadens hinzuweisen.
  5. Alle Ansprüche gegen das BAYSIDE verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen gelten nicht für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des BAYSIDE beruhen.
  6. Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Vertragspartner nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem BAYSIDE Anzeige erstattet.
  7. Soweit dem Vertragspartner ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Bewachung findet nicht statt, hierzu besteht auch keine Verpflichtung. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte (gilt auch für Fahrradträger, Fahrräder etc.) haftet das BAYSIDE nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des BAYSIDE. Der Schaden muss vor Verlassen des Grundstücks gegenüber der BAYSIDE GmbH geltend gemacht werden.
  8. Weckaufträge werden vom BAYSIDE mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes, sind ausgeschlossen.
  9. Nachrichten, Post und Warensendungen für den Vertragspartner und die Teilnehmer der Veranstaltung werden mit Sorgfalt behandelt. Das BAYSIDE übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes, sind ausgeschlossen. Das BAYSIDE ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
  10. Mit dem Vertragsabschluss stimmen der Kunde zu, dass seine Daten für den Versand von allgemeinen BAYSIDE Informationen genutzt werden können. Wir werden personenbezogene Daten nicht Dritten zur Verfügung stellen. Der Kunde kann den Erhalt der Informationen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft unter info@bayside.de widerrufen.
  • 3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
  1. Das BAYSIDE ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom BAYSIDE zugesagten Leistungen zu erbringen. Eine staatlich verordnete oder aufgrund von Wartungsarbeiten notwendige und vom Hotel nicht zu verantwortende Einschränkung von Teilleistungen (z.B. Schließung von Pool und/oder Sauna, etc.) sowie die Schließung eines der drei vorhandenen Restaurants aufgrund von Umbaumaßnahmen berechtigt nicht zur Reduzierung des vereinbarten Übernachtungspreises.
  2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preisen des BAYSIDE zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des BAYSIDE an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften. Darüber hinaus haftet der Vertragspartner für die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern bestellter Speisen und Getränke, deren Zimmern sowie sonstiger von den Veranstaltungsteilnehmern veranlasster Kosten als Gesamtschuldner. Dies gilt auch dann, wenn Gäste als „Selbstzahler“ eingebucht wurden.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom BAYSIDE allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöht werden.
  4. In sämtlichen Übernachtungen ist das Frühstücksbuffet mit einem kalkulatorischen Wert von brutto € 10,00 pro Person und Tag enthalten. Aktuell gilt hierfür ein Mehrwertsteuersatz von 7%. Für den Fall einer Mehrwertsteuererhöhung ist das Hotel berechtigt, den Reisepreis um 0,10 € pro Prozent der Mehrwertsteuererhöhung anzuheben. Beispiel: Erhöht sich die Mehrwertsteuer von 7% auf 19%, so steigt der Übernachtungspreis pro Person und Tag um € 1,20.
  5. In den Tagungspauschalen sind kulinarische Leistungen enthalten, die derzeit 7% MwSt. beinhalten. Für den Fall einer Mehrwertsteuererhöhung auf Speisen ist das Hotel berechtigt, ab dem Tag der Erhöhung, den vereinbarten Bruttopreis pro Person bei der Tagungspauschale SMALL um 0,30 € je Prozentpunkt der Erhöhung pro Gast und Mahlzeit zu erhöhen, bei der Tagungspauschale LARGE um 0,40 € je Prozentpunkt. Beispiel: Die Tagungspauschale SMALL beinhaltet pro gebuchter Person und Tag den Lunch. Im Falle einer Erhöhung der Mehrwertsteuer von 7% auf 19% ergibt sich ein zu entrichtender Mehrbetrag pro Person und Lunch in Höhe von € 3,60 (0,30 x 12). Im Falle der Pauschale LARGE wären dieses € 4,80 (0,40 x 12). In den Hochzeitsarrangements sind ebenfalls Speisen (Menü oder Buffet) enthalten. Hier gilt: Für den Fall einer Mehrwertsteuererhöhung ist das Hotel berechtigt, den vereinbarten Preis pro Person um € 0,55 pro Prozentpunkt der Erhöhung anzupassen. Beispiel: Die Mehrwertsteuer erhöht sich von 7% auf 19%, dann erhöht sich der Preis um € 6,60 pro Person (0,55 x 12).
  6. Sämtliche einzeln hinzubuchbaren Speisen (z.B. Snackpausen, Kanapes, Mitternachtssnack, Abendessen) enthalten derzeit einen Mehrwertsteuersatz von 7%. Im Falle einer Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes ist das Hotel berechtigt die Speisen wie folgt in Rechnung zu stellen: Alter Preis / 107 * neuer Mehrwertsteuersatz (bei 19% MwSt. 119). Hierbei ist der Preis auf zwei Stellen hinter dem Komma zu runden (22,345 = 22,35 und 22,344 = 22,34).
  7. Rechnungen des BAYSIDE ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das BAYSIDE ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das BAYSIDE berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem BAYSIDE bleibt der Nachweis eines höheren Verzugsschadens vorbehalten.
  8. Das BAYSIDE ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder ähnlichem zu verlangen.
  9. Sollten die vor der Veranstaltung fällige Teilzahlungen nicht geleistet werden, so ist das BAYSIDE berechtigt, die Leistung zu verweigern und den insoweit entstehenden Schaden ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
  10. Anzahlungen: Bis zu einem Gesamtbetrag (brutto) von EUR 2.500,00 muss eine Kreditkartennummer mit Gültigkeitsdatum als Garantie bei Vertragsabschluss angegeben werden. Das BAYSIDE ist berechtigt, die Gültigkeit der Kreditkarte zu prüfen und fällige Beträge zu reservieren. Bei Veranstaltungen ab EUR 2.500,00 sind 80% des vereinbarten bzw. zu erwartenden Umsatzes bis spätestens 90 Tage vor dem Veranstaltungstag auf unser angegebenes Konto gegen Anzahlungsrechnung zu überweisen (bei Unterschreitung von 90 Tagen spätestens 7 Tage nach Vertragsabschluss). Ausschlaggebend ist das Valutadatum der Überweisung. Sollte keine fristgerechte Vorauszahlung eingegangen sein, werden gebuchte Zimmer wieder in den freien Verkauf gegeben. Auf alle nicht weiterverkauften Zimmereinheiten erheben wir eine Stornierungsgebühr von 80%. Sollten angemeldete Gäste nicht anreisen, werden hierfür 100% der Kosten für die erste Nacht sowie 80% auf jede weitere Nacht berechnet.
  11. Bei Firmen mit Sitz im Ausland ist das BAYSIDE berechtigt, eine Vorauszahlung des Gesamtbetrages zu verlangen.
  12. Anzahlungen bei Hochzeitsveranstaltungen: Bei Hochzeiten sind 80% des vereinbarten bzw. des zu erwartenden Umsatzes bis spätestens 180 Tage (bei Unterschreitung von 180 Tagen spätestens 7 Tage nach Vertragsabschluss) vor Veranstaltungstag auf unser angegebenes Konto gegen Anzahlungsrechnung, zu überweisen. Ausschlaggebend ist das Valutadatum der Überweisung.
  13. Quittierung – Bei Einzelverbrauchsabrechnung ist der Veranstalter angehalten, die abgeschlossene Rechnung durch seine Unterschrift zu bestätigen. Ohne Unterschrift dient dem BAYSIDE die nicht unterschriebene Rechnung als Rechnungsgrundlage ohne Widerspruchsrecht.
  14. Der Veranstalter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des BAYSIDE aufrechnen oder mindern.
  15. Die Tagungspauschalen sind an einen Mindestumsatz geknüpft. Bei Gruppengrößen bis 10 Personen wird die Differenz zum Mindestumsatz in Form einer zusätzlichen Raummiete berechnet.
  • 4 Änderung / teilweise Rückgabe von Zimmerkapazitäten im Rahmen der Veranstaltung
    Das BAYSIDE gewährt dem Veranstalter die Möglichkeit, binnen der nachfolgenden Fristen, Teile des von ihm reservierten Kontingents zurück zu geben, ohne dass hierfür Schadenersatz oder Stornokosten berechnet werden:

– bis 42 Tage vor Anreise: max. 10% des reservierten Kontingents, mindestens aber ein Zimmer
– bis 21 Tage vor Anreise: max. 5 % des reservierten Kontingents, mindestens aber ein Zimmer
– bis 7 Tage vor Anreise: max. ein Zimmer

Der Veranstalter kann nur einmal pro Reservierung von der Rückgabemöglichkeit Gebrauch machen. Sofern der Veranstalter ein höheres Kontingent als das zum oben betreffenden Zeitpunkt genannte zurückgibt, ist das BAYSIDE berechtigt, die über den genannten Prozentsatz hinausgehend stornierten Zimmer mit 80% des vereinbarten Preises in Rechnung zu stellen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens nachgelassen.

  • 5 An- und Abreise
    1. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das BAYSIDE hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.
  1. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Er hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, es sei denn, er hat dies mit dem BAYSIDE schriftlich vereinbart.
  2. Gebuchte Zimmer sind vom Vertragspartner oder den entsprechenden Veranstaltungsteilnehmern bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Anreise vereinbart wurde, hat das BAYSIDE das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem BAYSIDE steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem BAYSIDE spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das BAYSIDE über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 15:00 Uhr 50% des Zimmerpreises in Rechnung stellen, ab 15:00 Uhr 100% des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, dem BAYSIDE nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  • 6 Abbestellung / Stornierungen oder Nichtinanspruchnahme von Zimmerkapazitäten
    Für die vollständige Abbestellung / Stornierung eines Kontingents gelten folgende Rücktrittspauschalen:

– bis 90 Tage vor Anreise ist die Rückgabe kostenfrei,
– bis 42 Tage vor Anreise werden 50% des Vertragswertes berechnet,
– unter 42 Tagen vor Anreise werden 80% des Vertragswertes berechnet

Von den voranstehenden Regelungen ausgenommen sind Zimmer, die mit Sonderpreisen, die bereits einen Rabatt größer gleich 20% auf die Standartpreisliste erfahren haben, versehen wurden. Diese Zimmer werden mit 100% abgerechnet.

Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Veranstalter, der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem BAYSIDE vorbehalten. Veranstaltungen und Tagungen als Exklusivvermietungen erhalten eine individuelle Stornierungs- und Reduzierungsvereinbarung in ihrem Vertrag wobei in ihrer Höhe mindestens die voranstehenden Rücktrittspauschalen gelten.

  • 7 Rücktritt des Veranstalters (Abbestellung, Stornierung)
    1. Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen. Je nach Zeitpunkt der Kündigung verbleibt eine Entschädigungspflicht in unterschiedlichem Umfang.
  1. Reservierungen des beauftragenden Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung des beauftragenden Vertragspartners hat dieser folgenden Schadenersatz zu leisten:

– keinen Schadenersatz, wenn die schriftliche Stornierung bis 90 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem BAYSIDE zugeht. Regelungen für Hochzeiten siehe § 7 – 3.

– Schadenersatz i.H. von 50% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bis 42 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem BAYSIDE zugeht.

– Schadenersatz i.H. von 80% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bis 41 oder weniger Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem BAYSIDE zugeht.

Hierbei handelt es sich um pauschalisierten Schadensersatz. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Veranstalter, der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem BAYSIDE vorbehalten.

  1. Ganzjährige Stornierungsbedingungen und außerordentliche Entschädigungspflichten für Hochzeiten.

– kein Schadenersatz, wenn die schriftliche Stornierung bis zu 180 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem BAYSIDE zugeht.

– Schadenersatz i.H. von 50% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bis 120 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem BAYSIDE zugeht.

– Schadenersatz i.H. von 80% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung 119 oder weniger Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem BAYSIDE zugeht.

Hierbei handelt es sich um pauschalisierten Schadensersatz. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Veranstalter, der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem BAYSIDE vorbehalten.

  • 8 Rücktritt des BAYSIDE
  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Veranstalters innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das BAYSIDE in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Veranstalter nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Veranstalter auf Rückfrage des BAYSIDE auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird einer vereinbarten oder oben gemäßen Klausel 3.6. verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das BAYSIDE ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das BAYSIDE berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere, falls
    – höhere Gewalt oder andere vom BAYSIDE nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    – Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden;
    – das BAYSIDE begründeten Grund zur Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des BAYSIDE in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des BAYSIDE zuzurechnen ist;
    – ein Verstoß gegen Klausel 1.2. vorliegt;
    – der Vertragspartner über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außerordentliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
    – ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vertragspartners eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder sonstigen Gründen abgelehnt wird.

Bei berechtigtem Rücktritt des BAYSIDE entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz.

  • 9 Änderung der Teilnehmerzahl / Veranstaltungszeit /Veranstaltungsort
  1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss dem BAYSIDE spätestens zehn Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; die Mitteilung bedarf der Schriftform und der schriftlichen Zustimmung des BAYSIDE.
  2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl neun oder weniger Werktage vor Veranstaltungsbeginn wird bezüglich der Anzahl der abgemeldeten Teilnehmer mit 80% des vereinbarten Entgelts auf sämtliche gebuchten Leistungen berechnet. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Veranstalter, der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem BAYSIDE vorbehalten.
  3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
  4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das BAYSIDE berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen.
  5. Das BAYSIDE behält sich Raumänderungen vor, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen des BAYSIDE für den Vertragspartner zumutbar sind.
  6. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das BAYSIDE diesen Abweichungen zu, so kann das BAYSIDE die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn das BAYSIDE trifft ein Verschulden.
  7. Bei Veranstaltungen, die über 24:00 Uhr hinausgehen, kann das BAYSIDE, falls nicht anders vereinbart, von diesem Zeitpunkt an den Personalaufwand aufgrund Einzelnachweises abrechnen (pro gebuchter Servicekraft und angefangener Stunde ab € 39,00 und bis zu € 80,00 für das Hotelmanagement zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Ferner kann das BAYISIDE aufgrund Einzelnachweises Fahrtkosten der Mitarbeiter weiterberechnen, wenn diese nach Betriebsschluss der öffentlichen Verkehrsmittel den Heimweg antreten müssen.
  • 10 Mitbringen von Speisen und Getränken
    Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem BAYSIDE. In diesen Fällen wird ein Betrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet (z.B. Korkgeld).
  • 11 Technische Einrichtungen und Anschlüsse / Abwicklung von Veranstaltungen / Lautstärke
    1. Soweit das BAYSIDE für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das BAYSIDE von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
  1. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des BAYSIDE bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des BAYSIDE gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das BAYSIDE diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das BAYSIDE pauschal erfassen und berechnen.
  2. Der Veranstalter ist mit Zustimmung des BAYSIDE berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das BAYSIDE eine Anschlussgebühr verlangen. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Veranstalters geeignete des BAYSIDE ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
  3. Störungen an vom BAYSIDE zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das BAYSIDE diese Störungen nicht zu vertreten hat.
  4. Der Vertragspartner hat die im Rahmen selbst arrangierter Musikdarbietung und Beschallung erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z.B. GEMA) abzuwickeln.
  5. Sämtliche behördliche Genehmigungen hat der Vertragspartner auf eigene Kosten zu beschaffen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dem Vertragspartner obliegt die Einhaltung aller relevanten (ordnungs-) rechtlichen Vorgaben.
  6. Der Vertragspartner darf Namen und Markenzeichen des BAYSIDE im Rahmen der Bewerbung seiner Veranstaltung nur nach vorheriger Abstimmung mit dem BAYSIDE nutzen.
  7. Ab 23:00 Uhr sind die Terrassentüren geschlossen zu halten. Eine Lautstärkebegrenzung erfolgt durch den Einbau eines Limiters, ein Richtwert von 85 Dezibel darf nicht überschritten werden. Im Falle von Lärmbeschwerden ist die Lautstärke auf Anweisung des Personals weiter zu reduzieren.
  • 12 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
  1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im BAYSIDE. Das BAYSIDE übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des BAYSIDE. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
  2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das BAYSIDE ist berechtigt, hierfür einen behördlichen Nachweis zu verlangen,. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das BAYSIDE berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Veranstalters zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem BAYSIDE abzustimmen.
  3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter das, darf das BAYSIDE die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das BAYSIDE für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Veranstalter steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  4. Verpackungsmaterial (Kartonagen, Kisten, Kunststoff etc.), das im Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Vertragspartner oder Dritte anfällt, muss vor oder nach der Veranstaltung vom Vertragspartner entsorgt werden. Sollte der Vertragspartner Verpackungsmaterial im BAYSIDE zurücklassen, ist das BAYSIDE zur Entsorgung auf Kosten des Vertragspartners berechtigt.
  • 13 Haftung des Kunden für Schäden
  1. Sofern der Veranstalter Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte oder ihn selbst verursacht werden.
  2. Das BAYSIDE kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
  3. Sämtliche Hotelzimmer und deren Einrichtingsgegenstände werden vor und nach Anreise des Gastes durch Mitarbeiter des Hotels auf Beschädigungen untersucht und festgestellte Schäden vor Anreise des neuen Gastes beseitigt. Sollte der Gast bei Anreise widererwartend eine Beschädigung feststellen, so ist der Gast verpflichtet, diese umgehend an der Rezeption zu melden. Unterlässt der Gast eine solche Meldung und wird bei seiner Abreise eine Beschädigung festgestellt, so haftet der Gast und/oder Veranstalter für Schäden (Gebäude und darin befindliche Einrichtungsgegenstände), die er beabsichtigt oder unbeabsichtigt herbeigeführt hat, in vollem Umfang.
  • 14a BAYSIDE PARKEN in  Parkgarage und auf Hotelparkplatz hinter Schrankenanlage
    1. Das BAYSIDE verfügt über eine zweigeschossige Garage. Die Kosten für die Unterbringung Ihres Fahrzeugs entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Preisliste / des jeweils gültigen Magazins.
    2. Mit der Annahme des Parkscheins und/oder mit Einfahren in die Parkgarage oder auf den Hotelparkplatz (im Folgenden „Parkbereich“) kommt zwischen dem Hotel und dem Mieter ein Mietvertrag über die vom Mieter gewünschte Parkdauer gemäß diesen Einstellbedingungen zustande.
    Dabei sind weder die Bewachung, noch Verwahrung, Gegenstand dieses Vertrages. Das Hotelübernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die vom Mieter eingebrachten Sachen.
    3. Der Mieter ist zur Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verpflichtet. Insbesondere sind dabei die im Parkbereich angebrachten besonderen Verkehrsregeln und Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Anweisungen des Hotelpersonals, die der Sicherheit dienen oder das Hausrecht betreffen, sind stets unverzüglich Folge zu leisten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der StVO entsprechend.
    4. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellplätze abgestellt werden. Das Hotel ist berechtigt, fehlerhaft abgestellte Fahrzeuge durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Mieters umzusetzen oder umsetzen zu lassen. Hierfür kann das Hotel eine Pauschale berechnen; der Mieter kann in diesem Fall nachweisen, dass die Kosten nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sind.
    5. Das Hotel ist ebenfalls berechtigt, das Fahrzeuig des Mieters bei Gefahr im Verzug aus dem Parkbereich zu entfernen.
    6. Jedem Mieter wird empfohlen, sein Fahrzeug nach Verlassen stets sorgfältig zu verschließen sowie keine Wertgegenstände zurückzulassen.
  • 14b BAYSIDE PARKEN an E-Ladesäulen vor dem BAYSIDE
    1. Während des Ladevorgangs bis 30 Minuten nach Abschluss des Ladevorgangs entstehen Ihnen neben dem Preis pro kWh keine zusätzlichen Parkgebühren. Bei Überschreiten der Karenzzeit von 30 Min. werden Ihnen automatisch zusätliche Gebühren pro Minute Standzeit berechnet.
    Für an die Ladesäule angeschlossene Fahrzeuge ohne Ladevorgang erheben wir eine Parkgebühr in Höhe von € 10,00 pro angefangene Stunde.
    2. Widerrechtlich parkende Fahrzeuge wie beispielsweise Fahrzeuge ohne Ladevorrichtung zahlen je nach Entscheidung des Hotels entweder eine pauschale Parkgebühr in Höhe von € 50,00 pro angefangene 5h Standzeit oder werden kostenpflichtig abgeschleppt. In diesem Fall entstehen Kosten in Höhe der Parkgebühr zzgl. der Gebühr des Abschleppunternehmers.
  • 15 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
  2. Erfüllung- und Zahlungsort ist der Sitz des BAYSIDE.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand (auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten) ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des BAYSIDE. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des BAYSIDE.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Scharbeutz, September 2023

BAYSIDE GmbH
Strandallee 130a
23683 Scharbeutz

BAYSIDE HOTEL SCHARBEUTZ

BAYSIDE HOTEL SCHARBEUTZ OSTSEE